UN & LQ Etiketten (Akku und Batterie)
Aktualisierungen der ADR:
Seit dem 01.01.2019 sieht die Regelung SV 188 und Punkt 5.2.1.9 ADR 2021
neue Größen für Kennzeichnung von Lithiumbatterien auf Verpackungen vor.
Es gelten die neuen Mindestmaße 100 mm x 100 mm sowie für kleine Verpackungen 100 mm x 70 mm.
Seit dem 01.01.2023 muss keine Telefonnummer mehr eingetragen werden.
Bereits gedruckte Aufkleber dürfen bis 31.12.2026 verwendet werden.
Seit 01.01.2019 ist diese neue Kennzeichnung verpflichtend einzusetzen.
- UN 3481: Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstung** oder mit Ausrüstung* (einschließlich Lithium-Ionen-Polymer-Batterien)
- UN 3091: wiederaufladbare Lithium-Metall-Batterien in Ausrüstung** oder mit Ausrüstung* verpackt
- UN 3090: wiederaufladbare Lithium-Metall-Batterien (einschließlich Batterien aus Lithiumlegierung)
- UN 3480: Lithium-Ionen-Batterien (einschließlich Lithium-Polymer-Batterien)
* Mit Ausrüstung: Batterie wird mit Gerät, aber nicht verbaut, verschickt.
** In Ausrüstung: Batterie wird verbaut versendet.
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