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Verpackungsverordnung/Lizenzierung


Optimiert in Verpackung, Versand und Logistik.

Seit 1. Januar 2009 müssen für Verpackungen, welche beim privaten Endverbraucher anfallen, Gebühren abgeführt werden. Hier spielt es keine Rolle, welche Menge an Verpackungen in Verkehr gebracht werden. Betroffen sind alle Firmen und gewerblich tätigen Personen, die Waren verpacken und versenden (Erst-Inverkehrbringer).

Wer muss lizenzieren - was muss lizenziert werden?

Beispiel: Ein Hersteller von Briefkästen verpackt diese in Kartons und versendet diese an einen Briefkasten-Großhändler.
Die Ware geht nicht zum Endkunden, muss somit auch nicht lizenziert werden.

Gleichzeitig betreibt der Briefkasten-Hersteller einen Online-Shop und verkauft Briefkästen an Privatkunden.
Hier geht die Ware zum Endkunden - die Umverpackung muss lizenziert werden!

Vogelei Verpackungen hat hierzu die schnelle und einfache Lösung: Noventiz - Ihr Dienstleister mit System

Noventiz ist ein innovatives Dienstleistungsunternehmen, das moderne Rücknahme- und Entsorgungslösungen für die Verpackungs- und Wertstoffbranche entwickelt und umsetzt.

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